Wer dient als Ansprechsperson der Korporation Kriens?
Präsident
Martin Haas
Kassier
Markus Hofstetter
Aktuarin
Jutta Albisser
Waldverwalter
Peter Hofstetter
Wie Entstanden die Korporationen um Luzern?
Bis zum 15. Jh. waren der Talboden und der Hochwald der heutigen Gemeinden Luzern, Horw, Kriens und Malters gemeinsamer Besitz aller in diesem Gebiet lebenden Bürger.
Ab dem 16. Jh.wurden Allmend und Hochwald zwischen den vier Gemeinden Luzern, Horw, Kriens und Malters aufgeteilt, so dass die Weiden und der Holzschlag zweckmässiger wurden.
Nun entstand die Korporation Kriens. Die ansässigen Familien wurden neu Besitzer dieses gemeinsamen Eigentums. Die Korporationsgemeinde Kriens wurde geboren.
Die heutige Staatsverfassung kennt neben Kirchgemeinde, Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde auch die Korporation.
Korporation heisst auf Lateinisch: Corporatio und hat die Bedeutung Körperschaft
Was muss ich für eine Anfrage zur Korporationsbürgerschaft beachten?
alle Namensangaben/Geburtstage der Gesuchsteller sind wichtig
Kopie des Familienbüchleins und Krienser Bürgerrecht (Bezug beim Zivilstandesamt)
Traktandum/Bearbeitung an der nächsten Ratssitzung
Schriftlicher Entscheid an die Gesuchsteller
Nach Zahlungseingang der Kanzleigebühr als Korporationsbürger geführt, stimmberechtigt
Möglichkeit zum Bezug einer Legitimationskarte für die Pilatusbahnen
Was ist die Zielsetzung der Korporation?
a. Verwaltung und Nutzung des Korporationsgutes
b. Bewirtschaftung und Pflege der eigenen Wälder
c. Leistung von Beiträgen für öffentliche, gemeinnützige und kulturelle Zwecke
Wie erhalte ich eine Legitimationskarte
Nur als Korporationsbürger ist man berechtigt zum Bezug einer Legitimationskarte.
Bitte senden Sie per Mail ihre Anfrage mit Foto (pdf) an: jutta.albisser@bluewin.ch
google: korporationkriens.ch
Präsident: Martin Haas 041 322 18 10
Kassier: Markus Hofstetter
Waldverwalter: Peter Hofstetter
Aktuarin: Jutta Albisser-Haas 079 233 19 75
SMS oder Anrufen an:
079 233 19 75
oder schreiben Sie uns:
jutta.albisser@bluewin.ch
Melden Sie sich bitte für das Krienser Bürgerrecht beim Zivilstandesamt der Stadt Kriens oder erkundigen Sie sich auf
www.stadt-kriens.ch
Krienser Bürger ist nicht gleich Korporationsbürger
Das aktuelle Krienser Korporationsreglement kann über jutta.albisser@bluewin.ch bestellt werden.
Als Grundlage dient das kantonale Gesetz der Korporationen des Kantons Luzern.